Arbeitszeiterfassung nach EuGH-Urteil: datenschutzfreundlich, ohne Mitarbeiterüberwachung
Tickin erfasst Arbeitszeit, damit Ihr Team korrekt bezahlt wird und Sie Ihre Aufzeichnungspflichten erfüllen – nicht, um Menschen zu beobachten. Hier steht genau, was wir erfassen, was wir mit Ihren Daten niemals tun und wo sie gespeichert werden.
Was das EuGH-Urteil verlangt
Im Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (Rechtssache C-55/18) entschieden, dass Arbeitgeber ein objektives, verlässliches und zugängliches System einrichten müssen, mit dem die tägliche Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers erfasst wird. Für Deutschland hat das Bundesarbeitsgericht im September 2022 (1 ABR 22/21) bestätigt, dass diese Pflicht bereits gilt.
Diese Seite beschreibt, wie Tickin funktioniert. Sie ist keine Rechtsberatung.
So erfasst Tickin die Arbeitszeit
- Jeder Arbeitstag mit Zeitstempel
- Jedes Ein- und Ausstempeln und jede Pause wird mit Zeitstempel gespeichert – ob über die Web-App, Slack oder Microsoft Teams.
- Änderungen bleiben nachvollziehbar
- Wichtige Änderungen werden fortlaufend protokolliert: wer sie vorgenommen hat, wann und mit welchem Wert vorher und nachher.
- Mitarbeitende sehen ihre eigenen Zeiten
- Alle Mitarbeitenden sehen ihre eigenen Stunden in der Ansicht „My day“; Admins sehen die Zeiten des Teams.
- Zeit erfassen, nicht Menschen
- Tickin misst Arbeitsstunden und Anwesenheit, keine Tastenanschläge. Für deutsche Workspaces gibt es keine Aktivitätserfassung und keine Screenshots.
Unsere Zusagen zu Ihren Daten
Wir verkaufen Ihre Daten nie
Wir verkaufen Kundendaten nie und geben sie an niemanden für dessen eigene Zwecke weiter. Sie werden ausschließlich genutzt, um Tickin für den Kunden zu betreiben, dem sie gehören. Die Dienstleister, die uns beim Betrieb unterstützen, finden Sie in unserer Liste der Unterauftragsverarbeiter.
Jeder Workspace ist isoliert
Jeder Workspace hat eine eigene Datenbank. Die Daten eines Kunden liegen nie zusammen mit denen eines anderen.
Überwachung ist die Entscheidung des Kunden
Aktivitätserfassung und Screenshots der Desktop-App bleiben ausgeschaltet, bis der Kunde sie einschaltet. Die Ergebnisse sehen nur die Admins des Kunden. Tickin sieht sie nie ein, nutzt sie nicht und verkauft sie nicht.
Workspaces in Deutschland und der EU
Für Workspaces, deren Land auf Deutschland gesetzt ist, sind Aktivitätserfassung und Screenshots vollständig entfernt – nicht nur ausgeschaltet, sondern gar nicht verfügbar, und kein Admin kann sie einschalten. Das gilt automatisch, sobald in den Einstellungen Deutschland als Land des Workspace gespeichert wird, und nur Tickin kann es wieder aufheben. Für Workspaces in anderen EU-Ländern schalten wir es auf Anfrage ebenso. Inaktivitätserkennung und Anwesenheit funktionieren unverändert. Vor der Umstellung erfasste Aktivitätsdaten werden nirgends mehr angezeigt (sie werden nicht automatisch gelöscht).
Wo Ihre Daten gespeichert werden
Tickin wird heute bei Amazon Web Services in den USA betrieben. AWS verarbeitet die Daten auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln, über den DSGVO-Datenverarbeitungsnachtrag von AWS, der Teil der AWS-Kundenvereinbarung ist. Eine EU-Region (Frankfurt) ist in Vorbereitung.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
AVV auf Anfrage verfügbar. Schreiben Sie uns, und wir senden Ihnen den Vertrag zu.
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